Samstag, Februar 05, 2005

 
SBB Parkplatzbewirtschaftung und MS Treuhand AG Hegnau
Dieses Thema hat eine Fortsetzung gekriegt:

Letzte Woche erhält meine Schwester eine Mahnung der MS Treuhand AG. Sie hätte ihren silbernen Nissan in Zürich an der Zollstrasse parkeirt und die Busse unter dem Scheibenwischer nicht bezahlt. Der Clou an der Sache ist nur, dass niemand in unserer Familie ein silbernes Auto hat, niemand Nissan fährt, niemand je in Zürich an der Zollstrasse parkiert hat. Liebe MS Treuhand, wir senden euch diesmal die Mahnung zurück. Ich bitte euch den beiliegenden Einzahlungsschein über CHF 20.- für uns entstandene Umtriebe zu bezahlen !

Liebe Treuhandfirmen, gibt es in eurer Branche auch ein Qualitätslabel für die Dienstleistung "Parkplatzbewirtschaftung". Haben Eure Bussenzettelverteiler den Kurs "Korrektes Aufschreiben von auf Autokennzeichen dargestellten Zahlen- und Buchstabenkombinationen" besucht ?

Liebe SBB, die Parkplatzbewirtschaftung könnte von besserer Qualität sein. Ich schlage euch einen Wechsel des Dienstleisters vor.

Die restlichen Parkbussenstories sind hier:

SBB Parkbussen

aus meinem Gästebuch:

Beitrag zu SBB-Parkbussen
Dem Beitrag vom 23.10.04 kann ich nur zustimmen. Ich habe eine Mahnung der Firma MS Treuhand von Hegnau erhalten. Gemäss dem Schreiben soll ich in Thun am Bahnhof an einem Wochentag über Mittag parkiert haben und unter dem Scheibenwischer hätte sich ein Einzahlungsschein befinden sollen. Zum Angegebenen Zeitpunkt war ich in Bern an meinem Arbeitsplatz und das Auto in meiner Garage. Nach mehreren Telefonaten ins Leere (das Bändli vertröstet einem) konnte ich mein Anliegen der netten Person am anderen Ende der Leitung doch noch schildern. Nachdem die Referenznummer der Busse kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass die Busse erst 3 Tage später ausgestellt wurde als auf der Mahnung vermerkt. Doch auch an diesem Tag ist es unmöglich, dass mein Auto am Bahnhof war... und auch wieder kein Einzahlungsschein unter dem Scheibenwischer. Wird man da etwa verschaukelt? Denn
ich kann für beide Daten belegen, dass ich nicht dort war! Ist nicht gerade vertrauenswürdig. Zudem bin ich auch der Meinung, dass an einem Bahnhof für Bahnkunden (Kurzparking) keine Gebühren erhoben werden sollten.

Gruss aus Bern

Martin Gusset

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Neuerdings stehen auch in Trubschachen Parkuhren (paranoid)

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Kommentare:
Nun hat es auch mich erwischt. Post von der MS Treuhand. Ich wäre im September in Steinmaur gewesen, falsch parkiert. Ich war nie im Leben in Steinmaur und auch das beschriebene Fahrzeug befindet sich nicht in meinem Besitz. Wie ging Eure Story weiter? Bezahlen werde ich sicher nicht!
 
Leider kann ich dir da nicht helfen. Bei mir wars ja noch schöner: die Treuhandfirma hat gesagt, ich müsse nicht zahlen und am Schluss habe ich trotzdem eine Mahnung gekriegt. Die billigste Lösung lautet aus meiner Sicht: zähneknirschend zahlen.

Ich sende jetzt den ganzen Wust wieder einmal der SBB.
 
ich zahle doch nicht für was, was ich nicht getan habe...: habe nun folgendes gemacht:
1. brief zurückgeschrieben an ms treuhand
2.kopie an polizeiposten dielsdorf (ist angeblich der, der für steinmaur zuständig ist)
3.kopie an SBB Generaldirektion.
und später werde ich noch meine Verkehrsrechtsschutz-versicherung informieren. Das ziehe ich jetzt durch. gopf.
 
!!! Sollte jemand diesen Beitrag lesen, den es erst gerade erwischt hat, oder wo das Verfahren noch läuft, dann soll er sich doch bitte bei mir per E-Mail melden, es ist sehr wichtig und dringend! Alle anderen Betroffenen aus der Vergangenheit bitte auch!
coober_pedy81@hotmail.com !!!
 
Zum Thema MS Treuhand, letzten Samstag dem 24.Mai habe ich eine Parkbusse erhalten, bezahlt bis 9.49 für Parkplatz Nr. 12. Man hätte ein Ticket ziehen sollen. Da ich ja wie gesagt die PP Nr. 12 eingegeben habe, zottelte ich ohne Ticket davon. Zurück um 9.49 Busse an der Scheibe, Angerufen Nur Telefonband, keine Tel. im Internet sowie keine Adresse. Ich als Lokführer bei der SBB bin mir nichts anderes gewöhnt. Das ist dasselbe, wie eine 90 Jährige blinde, gehbehinderte Frau des Schwarzfahrens zu bezichtigen würde, erbärmlich.
 

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